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Jahresrückblick Teil 2: Johannes Schmalen

Gerade jetzt im Winter denken wir oft an Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben. Die bei kaltem und nassem Wetter auf unsere Hilfe angewiesen sind. Wir sind daher ganz besonders in diesen Tagen froh, dass wir bereits im Frühjahr ein neues Angebot für wohnungslose Menschen in der Ernst-Rein-Straße geschaffen haben. Wir haben die ehemalige Flüchtlingsunterkunft, bestehend aus drei Häusern aus Wohncontainern, zu einer Unterkunft für wohnungslose Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten umgestaltet.

Bestandteile dieser Unterkunft sind das Sleep-In sowie die alternative Unterkunft. Der „Sleep-In“ dient der kurzzeitigen Deckung von Unterbringungsbedarfen sowohl zur Nacht als auch zur Tagzeit. Im Übernachterbereich des „Sleep-In“ werden die EU-Zuwanderer ohne Transferleistungsansprüche sowie zuwandernde Wohnungslose aus anderen Gemeinden untergebracht. Die dort untergebrachten Personen können die Einrichtung sieben Tage im Monat nutzen, davon je nur drei Nächte bzw. Tage in Folge. Dabei nutzen Frauen und Männer getrennte Wohncontainer. Im alternativen Unterkunftsbereich wird der Unterbringungsbedarf von Menschen gedeckt, die bereits die bestehenden regulären Hilfsangebote in Anspruch genommen haben und auf Grund multipler Hemmnisse (psychische Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen, hohes Konfliktpotenzial) nicht mehr in Regelunterkünften untergebracht werden können. Insgesamt können auf dem Gelände 35 Übernachtungsplätze angeboten werden. Eine erste Evaluation im November hat gezeigt, dass das Angebot gut angenommen wird, insbesondere auch von Frauen. Wir haben daher beschlossen, dass Angebot für einen weiteren Zeitraum von drei Jahren fortzusetzen.

Wie wir alle wissen, ist der Wohnungsmarkt in Bielefeld mehr als angespannt. Dies gilt insbesondere für den sozialen Wohnungsbau. Günstige Mietwohnungen sind kaum noch zu finden. Dieses Problem trifft besonders auch Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Kosten der Unterkunft, die Leistungsbezieherinnen vom Bund und der Stadt erhalten, reichen daher nicht mehr aus. Immer mehr Menschen müssen von ihrem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe Zuzahlungen für ihre Miete vornehmen. Dies ist für uns nicht mehr tragbar gewesen. Es ist deshalb gut, dass es ab Jahresbeginn 2019 neue Regeln für die Kosten der Unterkunft gibt. Jobcenter und Sozialamt übernehmen dann für Leistungsbezieher*innen mehr Mietkosten. Die Regeln für die Kostenübernahme werden damit der Realität des Bielefelder Wohnungsmarkts angepasst.

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Die Zahl der Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe für die Miete zuzahlen müssen, wird deutlich sinken. Auch Menschen, die in Frauenhäusern, in Wohnungsloseneinrichtungen oder in Behinderteneinrichtungen leben, werden es leichter als bisher haben, bezahlbare Wohnungen zu erhalten. Das ist ein großer Erfolg, an dem wir lange in Zusammenarbeit mit unseren Koalitionspartnern gearbeitet haben. Bereits 2017 haben wir Erleichterungen bei der Übernahme der Kosten beschlossen, jetzt gehen wir einen noch größeren Schritt. Diese Neuregelung kostet rund fünf Millionen Euro.

Bessere Regelungen der Kosten der Unterkunft sind wichtig, damit mehr Menschen in Bielefeld bezahlbaren Wohnraum erhalten. Das allein wird aber nicht ausreichen. Genauso wichtig ist der verstärkte Wohnungsbau, um die angespannte Lage am Wohnungsmarkt zu verbessern. Aktuell entstehen viele neue Wohnungen. Was die Bielefelderinnen und Bielefelder aber besonders brauchen, sind bezahlbare Mietwohnungen - vor allem mehr geförderten Wohnraum. Daran werden wir in den Ausschüssen und im Rat auch weiterhin arbeiten. Unser Ziel ist bezahlbarer Wohnraum für alle Bielefelderinnen und Bielefelder.