Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneien einschränken

Günter Garbrecht, MdL

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober 2016 zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch ausländische Versandhändler greift grundlegend in die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung in Deutschland ein. Die dadurch entstandenen Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken entziehen insbesondere kleineren Apotheken am Stadtrand oder in ländlichen Regionen die wirtschaftliche Grundlage. Aber gerade diese Apotheken sind elementarer Bestandteil der flächendeckenden Versorgung der Menschen, und zwar rund um die Uhr.

Günter Garbrecht, MdL, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag: "Die öffentlichen Apotheken stellen durch die persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung sowie individuelle Arzneimittelherstellung die Arzneimittelabgabe vor Ort sicher.  Die persönliche und individuelle Information und Beratung bei der Arzneimittelabgabe ist wichtig und notwendig, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern Hinweise zu Umgang und Nutzung von Medikamenten zu geben, die ein falsches Einnahmeverhalten, Wechselwirkungen bei Mehrfachverschreibungen, Allergien u.v.m. verhindern. Diese Aufgabe kann in der Hauptsache nur von den lokalen Apotheken erbracht werden und ist durch die Versandapotheken nicht ersetzbar."